Lohnadministration

Die Sozialversicherungen decken finanzielle Folgen bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, für Dienstleistende oder bei Mutterschaft und dienen natürlich auch zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, indem Leistungen ausbezahlt werden, die vorab durch Beiträge aus Erwerbseinkommen finanziert wurden.

Umso bedeutender ist es, die Löhne Deiner Mitarbeitenden oder Dein eigenes Einkommen als selbständig erwerbende Person bei den Sozialversicherungen korrekt zu deklarieren.

Nicht alle Lohnbestandteile sind sozialversicherungspflichtig und das gilt es bereits bei der Lohnabrechnung für Deine Mitarbeitenden zu berücksichtigen.

Ausserdem kannst Du als Arbeitgeber und auch als pflichtige selbständig erwerbende Person bei einer allfälligen Revision zur Nachzahlung verpflichtet werden.

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