Mehrwertsteuer
Ziel der Mehrwertsteuer ist es, den gesamten Konsum in der Schweiz zu besteuern.
Wer die Voraussetzungen für die Steuerpflicht bei der MWST erfüllt, muss im Sinne einer Selbstdeklaration regelmässig die MWST-Abrechnung bei der Eidg. Steuerverwaltung einreichen. Man kann sich auch freiwillig der Steuerpflicht unterstellen.
Gerade bei der Abrechnung nach effektiver Methode ist es sehr wichtig, dass die MWST auf sämtlichen Geschäftsfällen in der Buchhaltung korrekt verbucht wird, auf der Ertrags- wie auch auf der Aufwandseite.
Bei der vereinfachten Abrechnungsmethode nach Saldosteuersatz entfällt die separate Verbuchung der MWST in der Buchhaltung.